FN Kutschenführerschein A -Privatperson-

Der Kutschenführerschein A -Privatperson- richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Er gilt als Kompetenz-Nachweis auch für Versicherungen. SICHERHEIT - UNFALLVERHÜTUNG - TIERWOHL


Theorie und Praxis

Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.


Voraussetzungen

Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Pferdeführerschein -Umgang- oder Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Pferdeführerschin -Umgang- noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.


Ausstellung Minderjährige

Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A Privatperson teilnehmen. Den Kutschenführerschein zum eigenverantwortlichen Fahren im Straßenverkehr bekommen sie dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt. Bis dahin müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.




Kutschenführerschein A 590 €

Pferdeführerschein 100 € in Verbindung mit KFS
inkl. Lehrmaterial zuzügl. Prüfungsgebühr


Intensiv-Kurs:  Der Intensiv-Kurs läuft über eine Woche und endet am letzten Tag mit der abschließenden Prüfung. Der Kurs beginnt am ersten Tag um 9.00 Uhr, an den weiteren Tagen um 8.30 Uhr. Er endet gegen ca. 17.00/18.00 Uhr.
Lehrgangsgebühr inkl. Unterrichtsmaterial, Kaffee/Tee, beträgt 590 Euro; zuzügl. Prüfungsgebühr (ca. 90 Euro pro Teilnehmer)
Gespanne werden gestellt !
Teilnehmerzahl: 6-8 Teilnehmer
Lehrmaterial: kostenfreies Lern-Script
Verpflegung: Die Verpflegung "aus dem Rucksack" wird empfohlen
Getränke: Kaltgetränke gibt es günstig im Getränkeautomat. Kaffee/Tee 50 Cent
Voraussetzungen: Pferdeführerschein - Umgang -, oder Basispass Pferdekunde (bis 2019)

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1.-7. April KFS A
29. April - 5. Mai KFS A
20.-26. Mai KFS A
3.-9. Juni KFS A
1.-7. Juli KFS A
15.-21. Juli KFS A
5.-11. August KFS A
2.-8. September KFS A
30. Sept - 6. Okt KFS A
26. Okt - 1. Nov KFS A
2.-8. Dezember
Weitere Termine folgen




Buchempfehlungen

Fahren für Einsteiger ~ Sabine Schweickert,
Müller Rüschlikon Verlag ~ ISBN 978-3-275-01803-1


Kutschenführerschein ~ FN Verlag
FN Verlag  ~  ISBN 978-3885427087


 
 
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